Informationen für Ratsuchende
Wo bekommen Sie Hilfe



Wir können keine schuldnerberaterischen Fragen von Ratsuchenden beantworten.Falls Sie Hilfe suchen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

1. Schuldnerberatungsstelle aufsuchen

Über 1000 Schuldnerberatungsstellen bieten bundesweit Hilfe für Menschen und Familien in finanzieller und persönlicher Not. Träger sind der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Verbraucherberatungsstellen und die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen.

Wo finde ich meine zuständige Schuldnerberatungsstelle?


2. Vorsicht vor unseriösen Anbietern




3. Sich auf den Beratungstermin vorbereiten

Häufig dauert es einige Tage, Wochen oder zum Teil sogar Monate, bis man einen Beratungstermin bei einer Schuldnerberatungsstelle erhält. Viele Beratungsstellen bieten allerdings in dringenden Fällen kurzfristig einen "Kriseninterventionstermin" an.

Die Zeit bis zum ersten Beratungstermin lässt sich gut zur eigenen Information und Vorbereitung nutzen. Das Forum-Schuldnerberatung hat Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins bei der Schuldnerberatung zusammengestellt. Auch auf der Seite www.meine-Schulden.de finden Sie ausführliche Tipps zur Vorbereitung auf Ihren Beratungstermin.


4. Was sollte man vor einer vereinbarten Schuldnerberatung beachten?

  • Keine neuen Ratenzahlungen oder Kreditaufnahmen vereinbaren und auch keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse unterschreiben, auch nicht, um umzuschulden.

  • Prüfen, ob die einem möglicherweise zustehenden Unterhaltszahlungen der gegenwärtigen Lebenssituation entsprechen.

  • Eingehende Mahn- und Vollstreckungsbescheide genau auf ihre Berechtigung prüfen - und ggf. binnen 14 Tagen beim Amtsgericht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (auch gegen zu hoch erscheinende Zinsforderungen).

  • Forderungen über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur vollständigen Offenlegung der Vermögensverhältnisse unbedingt wahrnehmen, da sonst Erzwingungshaft droht.

  • Wer wegen seiner Schulden kein Girokonto mehr besitzt, kann bei seinem bisherigen Kreditinstitut oder der Kreis- oder Stadtsparkasse ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto kann nicht überzogen werden.

  • Bei einer Kontopfändung sind die Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld) bis zum siebten Tag nach Eingang auf dem Konto geschützt. Das Geldinstitut muss in diesem Zeitraum den gesamten Betrag auszahlen.



Quelle: Kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend "Was mache ich mit meinen Schulden"










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Publiziert am: 2007-10-07 (3727 mal gelesen)

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