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Anleitung:
Unsere Kriterien für die Aufnahme von Beratungseinrichtungen sind: Die Beratungsstelle muss organisatorisch in einer Kommunalverwaltung bzw. einem freien Wohlfahrtsverband eingebunden sein oder eine Anerkennung nach §305 InsO besitzen. Zusätzlich muss die Beratungseinrichtung eine kostenfreie Beratung für Ratsuchende anbieten sowie auf der Homepage keinen gewerblichen Verkauf von Produkten wie Büchern und Broschüren durchführen.
· Bitte den gleichen Link nur einmal melden. · Alle vorgeschlagenen Links werden von unserem Team vor der Freigabe überprüft. · Username und IP werden gespeichert, bitte missbrauchen Sie unser System nicht.
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